Kein Vorsteueranspruch im Billigkeitswege bei Empfang einer sog. Nichtleistung
FG Berlin, Urteil vom 14.06.2006 - Aktenzeichen 2 K 4129/03
DRsp Nr. 2006/20600
Kein Vorsteueranspruch im Billigkeitswege bei Empfang einer sog. Nichtleistung
Einem Steuerpflichtigen, der unverschuldet eine so genannte Nichtleistung empfangen hat und der seinen zivilrechtlichen Regressanspruch nicht erfolgreich geltend machen kann, kann der Vorsteueranspruch nicht im Billigkeitsweg belassen werden.