BFH - Beschluss vom 14.02.2006
XI B 94/05
Normen:
EStG § 34 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 939
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 23.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 3375/03

Kein Wahlrecht bei Abfindungszahlungen

BFH, Beschluss vom 14.02.2006 - Aktenzeichen XI B 94/05

DRsp Nr. 2006/7832

Kein Wahlrecht bei Abfindungszahlungen

Für 1998 steht dem Kl. kein Wahlrecht hinsichtlich der Anwendung des § 34 Abs. 1 und 2 EStG oder des § 34 Abs. 3 EStG zu.

Normenkette:

EStG § 34 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegen nicht vor.