FG Hamburg - Urteil vom 23.08.2005
VII 135/04
Normen:
EStG § 9 § 12 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 267
EFG 2006, 258

Kein Werbungskostenabzug für Fortbildungsveranstaltungen mit Wanderprogramm

FG Hamburg, Urteil vom 23.08.2005 - Aktenzeichen VII 135/04

DRsp Nr. 2005/19489

Kein Werbungskostenabzug für Fortbildungsveranstaltungen mit Wanderprogramm

Aufwendungen für eine Seminarwoche sind keine Werbungskosten, wenn jeweils der halbe Tag mit Wanderungen verbracht wird, unabhängig davon, ob der Veranstalter die Teilnahme fordert und während der Wanderungen Fachgespräche geführt werden.

Normenkette:

EStG § 9 § 12 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Werbungskosten.

Die Klägerin erzielt Einnahmen aus der nichtselbständigen Tätigkeit als Orthoptistin (Der Beruf des Orthoptisten ist ein medizinischer Fachberuf. Orthoptisten unterstützen Ärzte bei der Diagnose und Therapie von Störungen der Augen. Die Ausbildung erfolgt an Fachschulen).

Vom 12.9. bis 18.9.1999 und vom 21.5. bis 27.5.2000 nahm die Klägerin jeweils an der "Strabologischen Seminarwoche im Berufsverband der Augenärzte" teil (Strabologie ist ein Spezialfach innerhalb der Ophthalmologie = Augenheilkunde. Die Strabologie beschäftigt sich mit dem Schielen und Schieloperationen). Diese Veranstaltungen fand im Jahr 1999 in A in der Sächsischen Schweiz und im Jahr 2000 in St. Ulrich/Gröden in Südtirol statt.