Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Werbungskosten.
Die Klägerin erzielt Einnahmen aus der nichtselbständigen Tätigkeit als Orthoptistin (Der Beruf des Orthoptisten ist ein medizinischer Fachberuf. Orthoptisten unterstützen Ärzte bei der Diagnose und Therapie von Störungen der Augen. Die Ausbildung erfolgt an Fachschulen).
Vom 12.9. bis 18.9.1999 und vom 21.5. bis 27.5.2000 nahm die Klägerin jeweils an der "Strabologischen Seminarwoche im Berufsverband der Augenärzte" teil (Strabologie ist ein Spezialfach innerhalb der Ophthalmologie = Augenheilkunde. Die Strabologie beschäftigt sich mit dem Schielen und Schieloperationen). Diese Veranstaltungen fand im Jahr 1999 in A in der Sächsischen Schweiz und im Jahr 2000 in St. Ulrich/Gröden in Südtirol statt.
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