Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der 1979 geborene Kläger ist nichtselbständig tätig und erzielte in den Streitjahren zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In den Streitjahren bescheinigte der Arbeitgeber die folgenden Beiträge des Arbeitnehmers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag:
- 2002
3.113,00 EUR,
- 2003
3.748,00 EUR und
- 2004
3.836,00 EUR.
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