FG Thüringen - Urteil vom 18.02.2009
III 1027/05
Normen:
EStG § 11 Abs. 1 S. 1; EStG § 38a Abs. 1; EStG § 38 Abs. 2 S. 2; EStG § 42d;

Kein Zufluss vertraglich zugesicherten Weihnachtsgeldes bei wirksamem Verzicht des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers; Lohnsteuerhaftung

FG Thüringen, Urteil vom 18.02.2009 - Aktenzeichen III 1027/05

DRsp Nr. 2010/11723

Kein Zufluss vertraglich zugesicherten Weihnachtsgeldes bei wirksamem Verzicht des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers; Lohnsteuerhaftung

1. In der Nichtbuchung des Weihnachtsgeldes als Aufwand bei der Gesellschaft ist der Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Sonderzahlung durch konkludentes Handeln zu sehen. Die dafür aufgeführte Begründung, dass die Liquidität Gesellschaft bis zum jeweiligen nächsten Frühjahr habe erhalten werden müssen und sollen, leuchtet ein. 2. Die Rechtsprechung zur vGA bei beherrschenden Gesellschaftern, die eine von vornherein klar und eindeutig getroffene Vereinbarung verlangt, kann auf die Streitfrage des Zuflusses bzw. Nichtzuflusses von Arbeitslohn und seiner Lohnversteuerung nicht ohne weiteres übertragen werden. Die Rechtsprechung zur Zuflussfiktion bei vGA beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist auf die Beurteilung eines lohnsteuerlichen Zuflusses nicht übertragbar, wenn wie vorliegend unstreitig ein Gehaltsaufwand in den Büchern der Klägerin nicht erfasst wurde.

1. Der Haftungsbescheid über Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für die Jahre 1998 bis 2002 vom 25.02.2003 in der Fassung des Bescheides vom 20.03.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.11.2005 wird aufgehoben.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.