FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.02.2010
1 K 3/05
Normen:
EStG § 6a; KStG § 8 Abs. 3 Nr. 2;
Fundstellen:
AuA 2010, 425
EFG 2010, 889

Kein zwangsläufiger Wegfall des Pensionsanspruchs bei vorübergehendem Gehaltsverzicht des Gesellschaftergeschäftsführers

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.02.2010 - Aktenzeichen 1 K 3/05

DRsp Nr. 2010/5695

Kein zwangsläufiger Wegfall des Pensionsanspruchs bei vorübergehendem Gehaltsverzicht des Gesellschaftergeschäftsführers

Ein vorübergehender Gehaltsverzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers zum Zwecke der Bewältigung einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation der GmbH führt auch bei vertraglicher Verknüpfung der Pensionszusage mit den Aktivbezügen nicht zwangsläufig zum Wegfall des Pensionsanspruchs. Im Einzelfall kann für diese Fallkonstellation eine vertragliche Lücke bestehen, welche im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist. Besteht nach dem Ergebnis der ergänzenden Vertragsauslegung der Pensionsanspruch vorläufig fort, dann liegt insoweit keine Überversorgung unter dem Gesichtspunkt einer sogen. Nur-Pension vor.

Normenkette:

EStG § 6a; KStG § 8 Abs. 3 Nr. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten zuletzt noch über den steuerlich anzuerkennenden Umfang einer Pensionsrückstellung nach Herabsetzung der aktiven Bezüge des Pensionsberechtigten.