Streitig ist, ob wegen Ablauf der Festsetzungsfrist Verjährung eingetreten ist.
Der Kläger reichte am 12.04.2001 erstmals Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1994 bis 1998 ein. In den Steuererklärungen beantragte er die Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten als Mitunternehmer an der S-GbR, die ihren Sitz in Hannover hat und beim Finanzamt Hannover-... (...) geführt wird. Den Steuererklärungen waren Ablichtungen der Feststellungsbescheide des Betriebstättenfinanzamtes vom 27.01.1997 beigefügt, die einen Eingangsstempel "29.01.1997" aufweisen.
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