Keine Abspaltung zu Buchwerten gem. § 15 UmwStG 1995 bei Übertragung wirtschaftlichen Eigentums an wesentlichen Betriebsgrundlagen Begründung wirtschaftlichen Eigentums an Betriebsgrundstücken bei Nutzungsüberlassung
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2014 - Aktenzeichen 6 K 6085/12
DRsp Nr. 2014/13342
Keine Abspaltung zu Buchwerten gem. § 15UmwStG 1995 bei Übertragung wirtschaftlichen Eigentums an wesentlichen Betriebsgrundlagen Begründung wirtschaftlichen Eigentums an Betriebsgrundstücken bei Nutzungsüberlassung
1. Die Übertragung wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen genügt nicht den Anforderungen des § 15UmwStG 1995. Die eine steuerneutrale Abspaltung bei der Übertragung von Teilbetrieben ermöglichende Norm setzt den zivilrechtlichen Vermögensübergang voraus.2. Werden den abgespaltenen Rechtsträgern die überwiegend unbebauten Betriebsgrundstücke ohne Differenzierung für die Dauer von 15 Jahren nebst Verlängerungsoption für einen hohen Mietzins überlassen, begründet dies kein wirtschaftlichem Eigentum an den Grundstücken (Abgrenzung zum Leasing).3. Für einen nicht grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgang des Jahres 1995 findet die Fusionsrichtlinie 90/434/EWG keine Anwendung.
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