1. Die Vollziehung des Schenkungsteuerbescheides vom 27. September 2011 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
3. Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
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