FG Berlin, vom 19.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5016/04
Keine Abzugsfähigkeit dem Erben im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuerfestsetzung entstehender Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit
BFH, Urteil vom 20.06.2007 - Aktenzeichen II R 29/06
DRsp Nr. 2007/15784
Keine Abzugsfähigkeit dem Erben im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuerfestsetzung entstehender Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit
»Die vom Erben aufgewendeten Kosten für einen Rechtsstreit, der die von ihm zu tragende eigene Erbschaftsteuer betrifft, sind nicht gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3ErbStG abzugsfähig. Dies gilt auch für die von dem Erben aufgewendeten Kosten für seine Vertretung im Einspruchs- oder Klageverfahren eines Vermächtnisnehmers, zu denen der Erbe hinzugezogen bzw. beigeladen wurde.«