Streitig ist, ob eine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides 2018 vom 13. November 2019 vor dem Hintergrund eines den Klägern im Zusammenhang mit der Übersendung der Einkommensteuererklärung vom 25. Oktober 2019 unterlaufenen Versehens möglich ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|