Streitig ist die Rechtmäßigkeit der geänderten Einkommensteuerbescheide 1998 und 2000 vom 27.02.2002.
Die Kläger wurden in den Streitjahren 1998 und 2000 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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