I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger zu 1.) war bis zum 22. Dezember 1991 zu 100 v.H. an einer in der Schweiz ansässigen Aktiengesellschaft (AG) schweizerischen Rechts, der Y-AG, beteiligt. Ab 23. Dezember 1991 wurde die Beteiligung von der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin zu 2.) übernommen. Gegenstand der Y-AG war die Entwicklung, Herausgabe und der Vertrieb von Fachliteratur. Sie hielt alle Anteile an einer weiteren in der Schweiz ansässigen AG schweizerischen Rechts, der X-AG, deren Gegenstand u.a. der Betrieb eines ...-Verlags war.
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