Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, mit der die Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft abgelehnt worden ist.
Die Klägerin ist eine GmbH, die nach Auskunft des Amtsgerichts A. - Registergericht - vom 06.11.2000 in das Handelsregister eingetragen ist. Alleiniger Gesellschafter ist Herr G. B. , der auch der Geschäftsführer der GmbH ist. Herr B. war zum Zeitpunkt der Gründung der GmbH Steuerberater. Seine Bestellung als Steuerberater wurde jedoch zwischenzeitlich von dem Beklagten widerrufen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte ebenso wenig Erfolg wie eine gegen das klageabweisende Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde.
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