1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob bei den nach dem 28.12.2007 eingegangen Antragsveranlagungen der Streitjahre 2002 und 2003 bei der Berechnung der Festsetzungsverjährung die Anlaufhemmung eingreift.
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