FG Saarland - Urteil vom 06.06.2002
2 K 136/00
Normen:
AO (1977) § 169 Abs. 1 S. 1 ; AO (1977) § 170 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG (1987) § 25 Abs. 3 ; EStDV (1986) § 25 Abs. 3 S. 1 ; EStG (1987) § 50 Abs. 5 ; EStG (1987) § 49 Abs. 1 Nr. 4 ; AO (1977) § 124 Abs. 1 S. 1 ; AO (1977) § 122 Abs. 2 Nr. 1 ;

Keine Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Abgeltung des Steueranspruchs durch Steuerabzug; Bekanntgabe eines Steuerbescheides an eine nicht mehr aktuelle Anschrift des Adressaten; Lohnsteuernachforderung 1989

FG Saarland, Urteil vom 06.06.2002 - Aktenzeichen 2 K 136/00

DRsp Nr. 2003/2777

Keine Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Abgeltung des Steueranspruchs durch Steuerabzug; Bekanntgabe eines Steuerbescheides an eine nicht mehr aktuelle Anschrift des Adressaten; Lohnsteuernachforderung 1989

1. Der Beginn der Festsetzungsfrist ist nicht gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO gehemmt, wenn die inländischen Einkünfte des (beschränkt) Steuerpflichtigen durch den Steuerabzug als abgegolten gelten, und somit keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bestanden hat. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Steuerabzug tatsächlich vorgenommen worden ist. 2. Ein Verwaltungsakt, der dem Steuerpflichtigen durch die Post an eine aktuell nicht mehr gültige Anschrift übermittelt wird, gilt dennoch am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, wenn feststeht, dass der Bescheid in den Machtbereich des Bekanntgabeadressaten gelangt ist.

Normenkette:

AO (1977) § 169 Abs. 1 S. 1 ; AO (1977) § 170 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG (1987) § 25 Abs. 3 ; EStDV (1986) § 25 Abs. 3 S. 1 ; EStG (1987) § 50 Abs. 5 ; EStG (1987) § 49 Abs. 1 Nr. 4 ; AO (1977) § 124 Abs. 1 S. 1 ; AO (1977) § 122 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Nachforderung von Lohn- und Kirchensteuer für die Zeit vom 1. Januar 1989 bis 30. Mai 1989.