FG Köln - Urteil vom 27.08.2012
2 K 2241/02
Normen:
KStG a.F. § 45; EG Art 56 Abs 1; EG Art 58 Abs 1 Buchst a; EG Art 58 Abs 3; EStG a.F. § 36 Abs 2 Nr 3;

Keine Anrechnung dänischer und niederländischer KSt ohne ordnungsgemäße KSt-Bescheinigung und Nachweis der Höhe der anrechenbaren KSt (Folgeurteil zu EuGH v. 30.6.2011 - C-262/09 - Meilicke II)

FG Köln, Urteil vom 27.08.2012 - Aktenzeichen 2 K 2241/02

DRsp Nr. 2013/5863

Keine Anrechnung dänischer und niederländischer KSt ohne ordnungsgemäße KSt-Bescheinigung und Nachweis der Höhe der anrechenbaren KSt (Folgeurteil zu EuGH v. 30.6.2011 - C-262/09 - Meilicke II)

1) Bei der Berechnung einer Steuergutschrift für einen unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionär, der Dividenden von einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat empfangen hat, ist die von der in diesem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft "tatsächlich entrichtete" Steuer zu berücksichtigen, wie sie sich aus den auf die Berechnung der Besteuerungsgrundlage anwendbaren allgemeinen Regeln und aus dem Satz der KSt im letztgenannten Mitgliedstaat ergibt.