Zwischen den Beteiligten ist die Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung sowie die Behandlung des Verlustvortrags streitig.
Der Kläger erzielt als Kfz-Sachverständiger und die Klägerin als Krankengymnastin Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Sie werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.
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