Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 9. Juli 2021 -
Die Revision wird für den Kläger nur bezogen auf die analoge Anwendung des § 9 BUrlG zugelassen.
Die Parteien streiten über die Folgen einer Quarantäneanordnung für bewilligten Urlaub.
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