Der Kläger ist niederländischer Staatsbürger. Er hat gemeinsam mit seiner Ehefrau, den Kindern L (geb. 24.10.1997), K (geb. 19.02.2001) und B (geb. 13.01.2004) seinen Wohnsitz in den Niederlanden.
Der Kläger ist seit 1996 als Arbeitnehmer in Deutschland tätig. Ein Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesanstalt für Arbeit besteht. Er wird als unbeschränkt Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 3 EStG i. V. m. § 39 c EStG behandelt.
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