Keine Anschaffungskosten bei den Miteigentümern durch Begründung von Wohnungseigentum durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum an jeweils einer Wohneinheit; Begründung von Wohnungseigentum durch Vertragliche Einräumung von Sondereigentum Nach § 3 WEG an jeweils einer Wohneinheit Führt bei den Miteigentümern nicht zu Anschaffungskosten
FG München, Beschluss vom 21.09.2004 - Aktenzeichen 9 V 3623/04
DRsp Nr. 2004/16769
Keine Anschaffungskosten bei den Miteigentümern durch Begründung von Wohnungseigentum durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum an jeweils einer Wohneinheit; Begründung von Wohnungseigentum durch Vertragliche Einräumung von Sondereigentum Nach § 3WEG an jeweils einer Wohneinheit Führt bei den Miteigentümern nicht zu Anschaffungskosten
Begründen die bisherigen Miteigentümer eines Grundstücks durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3Wohnungseigentumsgesetz Sondereigentum an jeweils einer Wohneinheit, liegt insoweit kein Tausch oder ein tauschähnliches Geschäft vor, sondern eine nicht zu Anschaffungskosten führende rechtliche Umgestaltung des Miteigentums.