FG München - Beschluss vom 21.09.2004
9 V 3623/04
Normen:
EStG § 7 Abs. 4 § 21 ; FGO § 69 Abs. 2 § 69 Abs. 3 ; WEG § 3 ;

Keine Anschaffungskosten bei den Miteigentümern durch Begründung von Wohnungseigentum durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum an jeweils einer Wohneinheit; Begründung von Wohnungseigentum durch Vertragliche Einräumung von Sondereigentum Nach § 3 WEG an jeweils einer Wohneinheit Führt bei den Miteigentümern nicht zu Anschaffungskosten

FG München, Beschluss vom 21.09.2004 - Aktenzeichen 9 V 3623/04

DRsp Nr. 2004/16769

Keine Anschaffungskosten bei den Miteigentümern durch Begründung von Wohnungseigentum durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum an jeweils einer Wohneinheit; Begründung von Wohnungseigentum durch Vertragliche Einräumung von Sondereigentum Nach § 3 WEG an jeweils einer Wohneinheit Führt bei den Miteigentümern nicht zu Anschaffungskosten

Begründen die bisherigen Miteigentümer eines Grundstücks durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 Wohnungseigentumsgesetz Sondereigentum an jeweils einer Wohneinheit, liegt insoweit kein Tausch oder ein tauschähnliches Geschäft vor, sondern eine nicht zu Anschaffungskosten führende rechtliche Umgestaltung des Miteigentums.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4 § 21 ; FGO § 69 Abs. 2 § 69 Abs. 3 ; WEG § 3 ;

Tatbestand:

I.