FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.05.2011
5 K 5403/07
Normen:
AO § 5; AO § 19 Abs. 1 S. 1; AO § 26; AO § 127; AO § 227; FGO § 102 S. 1;

Keine Aufhebung einer Entscheidung über einen Erlassantrag nur wegen Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit keine Erlassbedürftigkeit bei Überschuldung keine Erlasswürdigkeit bei Verletzung der Mitwirkungspflichten

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.05.2011 - Aktenzeichen 5 K 5403/07

DRsp Nr. 2012/2833

Keine Aufhebung einer Entscheidung über einen Erlassantrag nur wegen Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit keine Erlassbedürftigkeit bei Überschuldung keine Erlasswürdigkeit bei Verletzung der Mitwirkungspflichten

1. Auch wenn sich örtliche Finanzamts-Zuständigkeit infolge des Umzugs des Klägers ins Ausland und des damit verbundenen Wechsels von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht geändert haben sollte, kann gemäß § 127 AO die ablehnende Entscheidung des vor dem Umzug für den Kläger örtlich zuständigen FA über einen Erlassantrag des Klägers nicht allein wegen der möglichen Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit aufgehoben werden, wenn auch das örtlich zuständige FA in der Sache keine andere Entscheidung hätte treffen können. 2. Der Steuerpflichtige ist nicht erlassbedürftig, wenn er nach seinen eigenen Angaben überschuldet ist, sich die Billigkeitsmaßnahme daher auf seine wirtschaftliche Existenz nicht auswirken könnte und nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für ihn verbunden wäre.