FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 29.04.2002
2 V 2383/01
Normen:
FGO § 62 Abs. 1, Abs. 3 S. 3, Abs. 3 S. 6 § 69 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1 ;

Keine Aussetzung der Vollziehung bei Unzulässigkeit der Klage; Zweifel an der Bevollmächtigung des Steuerberaters

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.04.2002 - Aktenzeichen 2 V 2383/01

DRsp Nr. 2004/3056

Keine Aussetzung der Vollziehung bei Unzulässigkeit der Klage; Zweifel an der Bevollmächtigung des Steuerberaters

1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen nicht, wenn die Klage in der Hauptsache bereits deshalb ohne Aussicht auf Erfolg ist, weil sie bei summarischer Prüfung wegen des fruchtlosen Verstreichens einer durch den Berichterstatter gesetzten Ausschlussfrist zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht für den als Prozessbevollmächtigten aufgetretenen Steuerberater unzulässig ist. 2. Die Berücksichtigung des Vollmachtsmangels ist ermessensgerecht, wenn Zweifel an der Bevollmächtigung und/oder am Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht bestehen und diese Zweifel trotz Aufforderung zur Vollmachtsvorlage bzw. weiterer Nachfrage nicht ausgeräumt werden. 3. Zweifel an der Bevollmächtigung des Klägervertreters bestehen dann, wenn dieser soweit ersichtlich auch im Rechtsbehelfsverfahren ohne Vollmachtsvorlage tätig geworden ist und der Vertreter zwar die Begründung der Klage in Aussicht stellt, diese aber ohne weitere Begründung trotz Aufforderung des Gerichts unterblieben ist.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 1, Abs. 3 S. 3, Abs. 3 S. 6 § 69 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über die Haftung des Antragstellers für Umsatzsteuer im Abzugsverfahren gemäss § 55 UStDV.