FG Brandenburg - Beschluss vom 12.02.2003
4 V 2526/02
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 22 Nr. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; StEntlG 1999/2000/2002; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ;

Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Wertpapierspekulationsgewinnbesteuerung; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO); Einkommensteuer 2000

FG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2003 - Aktenzeichen 4 V 2526/02

DRsp Nr. 2003/6582

Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Wertpapierspekulationsgewinnbesteuerung; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO); Einkommensteuer 2000

Obwohl wegen schwerwiegender Kontrolldefizite ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften - auch nach der Änderung des § 23 Abs. 1 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 - bestehen, kann die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides wegen dem gegenüber dem Individualinteresse überwiegenden öffentlichen Interesse an einer geordneten Haushaltsführung nicht ausgesetzt werden.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 22 Nr. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; StEntlG 1999/2000/2002; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ;

Tatbestand: