Der Kläger bezog laufend Kindergeld für das Kind B... (B), geb. am ...1986. Das Kind befand sich seit dem 27.5.1987 als Pflegekind in seinem Haushalt und wurde von ihm bzw. der Familie versorgt.
Ab ca. 1995 traten bei B Schwierigkeiten in seinem Sozialverhalten, vor allem in der Schule auf. Die Eltern ersuchten daraufhin das zuständige Jugendamt um Unterstützung im Rahmen der Erziehung des Kindes. Das Jugendamt empfahl eine Hilfe zur Erziehung gemäß §
Am 14.9.1998 wurde B in das Heim aufgenommen.
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