Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 4.11.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch in dem Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist der Anspruch des Klägers auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für seine Tätigkeit bei der Beigeladenen zu 1 für die Zeit vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2015 streitig.
Der am 00.00.1961 geborene Kläger ist Volljurist, als Rechtsanwalt zugelassen und seit dem 30.4.2003 Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Braunschweig sowie seit dem 1.5.2003 im Niedersächsischen Versorgungswerk der Rechtsanwälte (Beigeladene zu 2).
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