Keine Befugnis der Oberfinanzdirektion zur Weitergabe von Eintragungen im Bundeszentralregister sowie von Auskünften der Staatanwaltschaft über den Beratungsstellenleiter an den Lohnsteuerhilfeverein
FG Sachsen, Urteil vom 18.04.2000 - Aktenzeichen 6 K 1828/99
DRsp Nr. 2008/17279
Keine Befugnis der Oberfinanzdirektion zur Weitergabe von Eintragungen im Bundeszentralregister sowie von Auskünften der Staatanwaltschaft über den Beratungsstellenleiter an den Lohnsteuerhilfeverein
In dem Verfahren über den Antrag eines Lohnsteuerhilfevereins auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein und auf Eintragung der Beratungsstelle ist die OFD nicht befugt, dem Lohnsteuerhilfeverein den Beratungsstellenleiter betreffende Eintragungen im Bundeszentralregister sowie den Inhalt von bei der Staatsanwaltschaft eingeholten Auskünften über den Beratungstellenleiter zu offenbaren (hier: Einstellung von zwei gegen den Beratungsstellenleiter wegen Verleumdung und Bedrohung eröffneten Strafverfahren infolge Schuldunfähigkeit des Beratungsstellenleiters).