Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. Dezember 2017 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 8. September 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Februar 2017 wird geändert. Die Beklagten werden verpflichtet, ihre Bescheide vom 27. November 2015, 18. Januar 2016 und 2. April 2016 zurückzunehmen und an die Klägerin die von ihr in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis 30. September 2016 und vom 1. November 2016 bis 31. Dezember 2016 gezahlten Beiträge zu erstatten, die auf die von der Deutschen Lufthansa gewährten Firmenrente erhoben worden sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagten haben der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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