Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 21.09.2015 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin auf ihren Überprüfungsantrag hin eine höhere Rente zusteht, wobei insbesondere die Verschiebung des Beginns der Altersrente und das Erlangen von zusätzlichen Mindestentgeltpunkten von Bedeutung sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|