Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Dezember 2017 und des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 1. März 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander in allen Rechtszügen keine Kosten zu erstatten.
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