Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Beiträge für eine Sportinvaliditätsversicherung eines Profifußballers als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigungsfähig sind.
Der Kläger ist verheiratet und wurde im Streitjahr zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitzeitraum war der Kläger beim Bundesligaverein Y als Spieler angestellt (Lizenzspielerverträge vom xx.xx.xxxx bzw. xx.xx.xxxx) und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ferner erzielte er Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einem ab xx.xx.xx gültigen, zeitlich unbefristeten Namenslizenzvertrag mit der U. GmbH.
In den Einkommensteuererklärungen der Streitjahre machte der Kläger u. a. folgende Aufwendungen für eine Sport(invaliditäts)versicherung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend:
2014 | 2015 | 2016 | |
Sportversicherung | [...] € | [...] € | [...] € |
[...] €, davon 50 % beruflich | [...] €, davon 50 % beruflich | [...] €, davon 50 % beruflich |
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