Keine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung bei geringer Entfernung zwischen beiden Haushalten
FG Hamburg, Urteil vom 17.04.2013 - Aktenzeichen 2 K 154/12
DRsp Nr. 2013/17535
Keine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung bei geringer Entfernung zwischen beiden Haushalten
Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn ein alleinstehender Steuerpflichtiger außerhalb des Beschäftigungsorts einen zweiten Hausstand begründet, die beiden Hausstände aber räumlich nur etwa 30 km voneinander entfernt liegen, so dass die für die Verlagerung des Lebensmittelpunktes angeführten sozialen Kontakte und aufgesuchten Versorgungseinrichtungen ohne übermäßigen Aufwand auch vom Hausstand am Beschäftigungsort gepflegt und erreicht werden können.