FG München - Urteil vom 06.03.2003
13 K 2419/02
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 ; AO § 157 Abs. 2 ; EStG § 10d (insbes. Abs. 4) ;

Keine Beschwer bei Nullfestsetzung; Entscheidung über Höhe des Verlustes für das Verlustabzugsjahr (nicht für das Verlustentstehungsjahr); Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags; Einkommensteuer 1999

FG München, Urteil vom 06.03.2003 - Aktenzeichen 13 K 2419/02

DRsp Nr. 2003/9368

Keine Beschwer bei Nullfestsetzung; Entscheidung über Höhe des Verlustes für das Verlustabzugsjahr (nicht für das Verlustentstehungsjahr); Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags; Einkommensteuer 1999

Bei einer Einkommensteuerfestsetzung auf 0 DM fehlt es auch dann an einer Beschwer, wenn vorgetragen wird, dass der Steuerfestsetzung ein zu niedriger Verlust zugrundeliege.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 ; AO § 157 Abs. 2 ; EStG § 10d (insbes. Abs. 4) ;

Tatbestand:

I.

Mit Einkommensteuer(ESt)-Bescheid 1999 vom 8. Mai 2000 (Bl. 25 f. ESt-Akte 1999) wurde die ESt auf 0 DM festgesetzt (verbleibende ESt: ./. 38.401 DM; Erstattungsbetrag 39.621 DM = 20.293,69 EUR).