Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Der Kläger erwarb mit notariellem Vertrag vom 14. Dezember 1998 eine Eigentumswohnung in der B.-straße in C. zum Preis von DM 509.000, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch vom Veräußerer saniert wurde. Seit der Fertigstellung der Wohnung erzielt der Kläger daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Der Beklagte veranlagte den Kläger zunächst für die Streitjahre unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|