Der Kläger (Herr I) wurde im Streitjahr zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt und erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Erfinder. Gleichzeitig war er Alleingesellschafter der I-GmbH in B und seit März 1995 zu 95 % Gesellschafter der I-GmbH in A/Schweiz. Seine Einkünfte als Erfinder erzielte der Kläger dadurch, dass er seine in seinem Einzelunternehmen gemachten Erfindungen u. a. diesen beiden Gesellschaften sowie anderen Unternehmen zur Nutzung überließ.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|