FG Brandenburg - Urteil vom 24.10.2000 3 K 1864/98 E
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Keine Betriebsaufspaltung bei fehlenden Rechten der vermeintlichen Besitzgesellschaft an den wesentlichen Betriebsgrundlagen; Einkommensteuer 1994
FG Brandenburg, Urteil vom 24.10.2000 - Aktenzeichen 3 K 1864/98 E
DRsp Nr. 2003/17251
Keine Betriebsaufspaltung bei fehlenden Rechten der vermeintlichen Besitzgesellschaft an den wesentlichen Betriebsgrundlagen; Einkommensteuer 1994
Die Annahme einer zwischen einer GbR und einer GmbH bestehenden Betriebsaufspaltung scheitert an einer sachlichen Verflechtung, wenn die GbR zwar zum Zweck der Vermietung und Verwaltung der als wesentliche Betriebsgrundlagen anzusehenden Grundstücke ihrer Gesellschafter, zweier Grundstücksgemeinschaften, gegründet wurde, die GbR die Grundstücke jedoch nicht von den Bruchteilseigentümern mietet und auch nicht in die zwischen den Grundstücksgemeinschaften und der GmbH bestehenden Mietverträge eintritt.
Normenkette:
EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Tatbestand:
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