FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 26.01.2010
1 K 1178/07
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; AO § 4; AO § 193; BGB § 242;
Fundstellen:
EFG 2010, 905

Keine Bindung an die Einigung bei der vorherigen Betriebsprüfung; vGA wegen überhöhter Mietzahlungen an Gesellschafter

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 26.01.2010 - Aktenzeichen 1 K 1178/07

DRsp Nr. 2010/5706

Keine Bindung an die Einigung bei der vorherigen Betriebsprüfung; vGA wegen überhöhter Mietzahlungen an Gesellschafter

Vermietet der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer Familien-GmbH ein Grundstück zu einem weit überhöhten Mietpreis, so dass bereits bei einer vorherigen Betriebsprüfung (Vor-Bp) der Mietpreis durch Schätzung gemindert wurde und stellt sich im Anschluss an eine Fremdvermietung heraus, dass auch die Schätzung viel zu hoch erfolgte, hat die Einigung über die angemessene Miethöhe im Zuge der Vor-Bp keine Bindungswirkung für nachfolgende Veranlagungszeiträume und die - sich an den Werten der Vor-Bp orientierenden - Mietzahlungen an den Gesellschafter führen, soweit sie aufgrund der konkret erzielten Fremdmieten als unangemessen anzusehen sind, zu verdeckten Gewinnausschüttungen.

1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2; AO § 4; AO § 193; BGB § 242;

Tatbestand: