FG Köln - Urteil vom 22.05.2003
10 K 7006/98
Normen:
AO (1977) § 85 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1210

Keine Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung für ein an der Verständigung nicht beteiligtes FA

FG Köln, Urteil vom 22.05.2003 - Aktenzeichen 10 K 7006/98

DRsp Nr. 2003/13983

Keine Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung für ein an der Verständigung nicht beteiligtes FA

Die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung besteht auch dann nicht für ein nicht an der Verständigung beteiligtes FA, wenn sich die Verwaltung aus Gründen der Praktikabilität mit Großunternehmen auf die Übernahme von Steuerschulden Dritter aus einem bestimmten Sachverhaltskomplex einlässt, wenn andernfalls eine Doppelbesteuerung der Einnahmen aus diesem Sachverhaltskomplex nicht ausgeschlossen werden kann.

Normenkette:

AO (1977) § 85 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Besteuerung geldwerter Vorteile, die aufgrund einer Verständigung bereits bei der Besteuerung des Auftraggebers des Klägers pauschal berücksichtigt wurden.