BFH, Beschluß vom 17.05.2000 - Aktenzeichen X B 20/00
DRsp Nr. 2000/9910
Keine Bindungswirkung von Rentenbescheiden
1. Rentenbescheide kommen als Grundlagenbescheide i.S.d. § 171 Abs. 10AO i.d.R. deshalb nicht in Betracht, weil sie nichts verbindlich regeln, was für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Rentenbezüge relevant ist.2. Die insoweit bedeutsamen Aussagen solcher Rentenbescheide, wie etwa zum Alter der Bezugsberechtigten, zum Beginn der Rentenzahlung etc., erschöpfen sich vielmehr im Tatsächlichen.