Streitig ist die Gewährung der Eigenheimzulage für eine im Ausland belegene Wohnung.
Die verheirateten Kläger haben ihren Familienwohnsitz ....
Der Kläger bezieht als ... Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die das Besteuerungsrecht nach Art. 14 DBA-Frankreich der Bundesrepublik Deutschland zusteht, während seine Ehefrau nach den eingereichten Steuererklärungen der Jahre 1995 bis 1999 keine der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte erzielt. In den Jahren 1995 bis 1999 wurde für den Kläger eine Einzelveranlagung gemäß § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durchgeführt.
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