FG Sachsen - Urteil vom 31.05.2005
6 K 1027/01 (Ez)
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 ; ErbbauVO § 12 Abs. 1 S. 2 ;

Keine Eigenheimzulage bei Erwerb des Erbbaurechts an einem mit einem Wohngebäude bebauten Grundstück

FG Sachsen, Urteil vom 31.05.2005 - Aktenzeichen 6 K 1027/01 (Ez)

DRsp Nr. 2006/29789

Keine Eigenheimzulage bei Erwerb des Erbbaurechts an einem mit einem Wohngebäude bebauten Grundstück

Erbbauzinsen sind weder in ihrem jährlichen Anfall noch in Höhe ihres kapitalisierten Wertes Anschaffungskosten der Wohnung oder des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des Grundstücks. Der Erwerb des Erbbaurechts an einem mit einem eigengenutzten Wohngebäude bebauten Grundstück stellt daher auch dann keine nach dem EigZulG begünstigte Anschaffung einer Wohnung dar, wenn bei der Berechnung des Erbbauzinses der Wert des Gebäudes berücksichtigt wurde.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 ; ErbbauVO § 12 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob durch den erbbaurechtlichen Erwerb eines Wohngebäudes Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht.