FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.02.2008
3 K 6042/05 B
Normen:
EigZulG § 8 S. 1 ; AO § 39 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1529

Keine Eigenheimzulage für den Sohn bei Anschaffung einer voll von den Eltern finanzierten und nach Eintragung eines Nießbrauchs von den Eltern an den Sohn vermieteten Eigentumswohnung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.02.2008 - Aktenzeichen 3 K 6042/05 B

DRsp Nr. 2008/12260

Keine Eigenheimzulage für den Sohn bei Anschaffung einer voll von den Eltern finanzierten und nach Eintragung eines Nießbrauchs von den Eltern an den Sohn vermieteten Eigentumswohnung

Der Sohn kann mangels eigener Anschaffungskosten keine Eigenheimzulage für eine von ihm gekaufte und bewohnte Eigentumswohnung in Anspruch nehmen, wenn die Eltern als alleinige Kreditnehmer ein durch eine Grundschuld an der Wohnung abgesichertes Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises aufgenommen, den Kapitaldienst und das monatliche Wohngeld gezahlt haben, sich einen Nießbrauch im Grundbuch eintragen haben lassen und die Wohnung anschließend im Rahmen eines steuerlich anerkannten Mietvertrags an den Sohn vermietet haben. Eine vor Abschluss des Mietvertrags getroffene "Treuhand"-Vereinbarung, derzufolge die Wohnung auf Kosten des Sohnes angeschafft werden und dieser den Eltern gegenüber später zum Ersatz der Finanzierungsaufwendungen verpflichtet sein sollte, ist entweder für den Zulageanspruch unbeachtlich, weil sie nicht wie vereinbart durchgeführt worden ist, oder aber durch den kurz danach erfolgten Abschluss des Mietvertrags als gegenstandslos anzusehen.

Normenkette:

EigZulG § 8 S. 1 ; AO § 39 ;

Tatbestand: