FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 02.02.2000
2 K 78/99
Normen:
EigZulG § 6 Abs. 3 ; EigZulG § 6 Abs. 1 ; EStG § 7b ;

Keine Eigenheimzulage wegen Objektverbrauchs durch frühere Abschreibung nach § 7b EStG für nie eigengenutzte Wohnung

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 02.02.2000 - Aktenzeichen 2 K 78/99

DRsp Nr. 2002/3361

Keine Eigenheimzulage wegen Objektverbrauchs durch frühere Abschreibung nach § 7b EStG für nie eigengenutzte Wohnung

1. Die Eigenheimzulage ist auch dann wegen Objektverbrauchs ausgeschlossen, wenn der das Steuerpflichtige das Objekt, für das er in der Vergangenheit die Abschreibung nach § 7b EStG in Anspruch genommen hatte, nie zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sondern fremdvermietet hatte. 2. Anliegen der Wohneigentumsförderungen nach §§ 7b, 10e EStG sowie des EigZulG ist es, die Schaffung von Wohneigentum nur einmal im Leben des Begünstigten zu fördern; der Gesetzgeber war deswegen nicht gehalten, den Objektverbrauch nur auf die Fälle eigengenutzter Objekte zu beschränken.

Normenkette:

EigZulG § 6 Abs. 3 ; EigZulG § 6 Abs. 1 ; EStG § 7b ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob bei der Klägerin ein sogenannter Objektverbrauch gegeben ist.