I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) möchte zur Eignungsprüfung für Steuerberater zugelassen werden, die nach § 37a Abs. 2 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) --unter anderem-- Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) mit einem Diplom offensteht, das in einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|