Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erwarben mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 7.1.1994 (Übergabetag 1.2.1994) ein in Hamburg-..., X-Weg, belegenes Grundstück. Gem. § 2 des Kaufvertrages leisteten die Kläger den Kaufpreis 1. durch Einräumung eines lebenslänglichen Wohnungsrechts zugunsten der im Jahr 1915 geborenen Verkäuferin (Wert 187.056 DM), 2. durch Verpflichtung zur Zahlung einer lebenslänglich wertgesicherten Leibrente in Höhe von monatlich 5.000 DM an die Verkäuferin und 3. durch Zahlung von 450.000 DM. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Kaufvertrag (Blatt 35 bis 47 Bp-Arbeitsakten) Bezug genommen.
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