Streitig ist, ob für die Bildung einer Rücklage nach § 7 g Einkommensteuergesetz für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage eine verbindliche Bestellung erforderlich ist im Jahr der Rücklagenbildung.
Der Kläger ist verheiratet und beantragte im Streitjahr 2005 die getrennte Veranlagung von seiner Ehefrau. In seiner Steuererklärung erklärte er neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit negative Einkünfte aus dem Betrieb Photovoltaikanlage in Höhe von 24.869,00 EUR. Der Beklagte veranlagte zunächst erklärungsgemäß und setzte mit Bescheid vom 31.03.2006 die Einkommensteuer auf ... € fest.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|