I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist seit 1990 mit dem Gewerk "Elektroinstallateur, beschränkt auf Antennenbau" in die Handwerksrolle eingetragen. Sein Unternehmen errichtet Satellitenempfangsanlagen (sog. Betriebsteil Antennenbau) und überlässt die Rundfunk- und Fernsehsignale der Anlagen gegen Entgelt (sog. Betriebsteil Vermietung und Verpachtung). Die Anlagen bestehen aus Kopfstellen, die über Kabel mit Anschlusskästen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Häusern verbunden sind, welche bei Hausanschlüssen wiederum durch ein Hausverteilernetz bis zu den Anschlussdosen der jeweiligen Privatwohnungen reichen.
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