Keine erhöhten Absetzungen nach § 7 c EStG für Ausbauten
BFH, Beschluß vom 04.05.1998 - Aktenzeichen IX B 7/98
DRsp Nr. 1998/16282
Keine erhöhten Absetzungen nach § 7 cEStG für Ausbauten
»Die Vorschrift des § 7cEStG begünstigt lediglich Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung einer neuen Mietwohnung, nicht auch Ausbauten und Erweiterungen an einer bestehenden Wohnung.«