Auf die sofortige Beschwerde der Bezirksrevisorin beim Landesarbeitsgericht München wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 27. Dezember 2021 -
Die von Rechtsanwalt Braun aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung wird auf € 1.298,29 festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten im Kostenfestsetzungsverfahren über die Höhe der dem Prozessbevollmächtigten der Klagepartei aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung.
Die Klagepartei hat sich mit Klage vom 17. Mai 2021 beim Arbeitsgericht München gegen eine außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 3. Mai 2021 gewandt und gleichzeitig die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt (Bl. 1 f. d.A.).
Im Gütetermin vom 16. Juni 2021 haben die Parteien nachfolgenden Vergleich geschlossen:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|