1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (AdV) über die Zulässigkeit einer Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung im Jahr der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 (EStG).
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